Geldwäscheprävention

So will die Bundesregierung für Sicherheit beim Kryptohandel sorgen

10.06.21 06:12 Uhr

So will die Bundesregierung für Sicherheit beim Kryptohandel sorgen | finanzen.net

Kryptowährungen zogen während der letzten paar Jahre immer mehr Aufmerksamkeit auf sich - aber gerade Sicherheitsbedenken riefen die Behörden auf den Plan. In Deutschland werden deshalb sogenannte Krypto-Assets gesetzlich reguliert.

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Devisen

72.278,0159 CHF 1.427,7270 CHF 2,02%

75.932,2017 EUR 1.579,5095 EUR 2,12%

63.840,4083 GBP 1.403,2354 GBP 2,25%

12.129.283,4669 JPY 212.835,5171 JPY 1,79%

82.450,0425 USD 1.702,9913 USD 2,11%

1.842,0048 CHF 72,9153 CHF 4,12%

1.935,1317 EUR 78,5893 EUR 4,23%

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2.101,2388 USD 85,0331 USD 4,22%

1,9183 CHF 0,0443 CHF 2,36%

2,0153 EUR 0,0487 EUR 2,47%

1,6944 GBP 0,0429 GBP 2,60%

321,9181 JPY 6,7285 JPY 2,13%

2,1883 USD 0,0525 USD 2,46%

84,9208 CHF 2,1084 CHF 2,55%

89,2142 EUR 2,3080 EUR 2,66%

75,0073 GBP 2,0284 GBP 2,78%

14.250,9307 JPY 322,5429 JPY 2,32%

96,8722 USD 2,4920 USD 2,64%

0,0000 BTC -0,0000 BTC -1,95%

0,0005 ETH -0,0000 ETH -3,96%

0,0118 LTC -0,0003 LTC -2,48%

0,5213 XRP -0,0123 XRP -2,31%

• Gesetz reguliert Kryptowelt
• BaFin beaufsichtigt Kryptoverwahrstellen
• Genehmigung für Anbieter digitaler Assets nötig

Mit dem 1. Januar 2020 trat ein Gesetz zur Verwahrung von sogenannten Krypto-Assets in Kraft. Ziel dieser Neuerung war es, die rechtliche Sicherheit von Finanzdienstleistern zu verbessern. Bieten diese ihren Kunden Kryptowährungen wie Bitcoin, Litecoin & Co. an, so müssen sie seither dafür eine Lizenz bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beantragen.

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BaFin: Regelung zum Kryptoverwahrgeschäft

Im "Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur vierten EU-Geldwäscherichtlinie" nahm die Bundesregierung Geschäfte zur Verwahrung von Kryptowährungen in das Kreditwesengesetz (KWG) auf. Diese Neuregelung gilt für solche Firmen, welche digitale Währungen verwahren, halten, speichern oder für andere übertragen. "Unternehmen, die diese Dienstleistungen erbringen wollen, benötigen mit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 01.01.2020 eine Erlaubnis der BaFin", bekräftigte die Anstalt in der offiziellen Mitteilung. Konzernen, die bereits entsprechend tätig waren, wurde eine Übergangsbestimmung eingeräumt, um sich eine Lizenz für die nun "erlaubnispflichtigen Geschäfte" einzuholen. Damit griff die Bundesregierung mehr oder weniger direkt in den Kryptohandel ein und nahm eine bislang nicht-regulierte, unsichere Branche regulatorisch in Angriff.

Kryptowerte definiert

Außerdem hat sich die Regierung auf eine Definition des Begriffes "Kryptowerte" geeinigt. Wie in dem angepassten Kreditwesengesetz aufgeführt, handelt es sich nun offiziell um "digitale Darstellungen eines Wertes, der von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert wurde oder garantiert wird und nicht den gesetzlichen Status einer Währung oder von Geld besitzt". Dementsprechend sind nicht nur Kryptowährungen miteinbezogen, es werden auch explizit Token und Coins miteingeschlossen, die als "Krypto-Assets" gelten.

Neues Geldwäschegesetz soll Kryptos sicherer machen

Die Verwahrung von digitalen Währungen wie Bitcoin, Ripple, Ethereum und Co. sollte nicht nur einfacher, sondern auch rechtssicherer werden. Mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes bzw. der Aufnahme von digitalen Assets in das Kreditwesengesetz erhielten hohe regulatorische Standards Einzug in die Kryptowelt. Da diese Entwicklung eine Weile auf sich warten ließ, wagten zuvor nur wenige institutionelle Investoren den Schritt in diese Branche. Dass Kunden irgendwann über die Hausbank Kryptowährungen kaufen, halten und dort verwahren können, scheint nun keine reine Zukunftsmusik mehr zu sein. Aber auch jetzt schon können Verbraucher profitieren, da sie einen Anbieter wählen können, der der Aufsicht der BaFin und so gewissen Regularien unterliegt.

Ziel war es unter anderem, die G20-Vereinbarung zur Geldwäscheprävention zu erfüllen und damit gegen Terrorismusfinanzierung und organisierte Kriminalität aufzufahren. Doch die Bundesregierung ging mit ihrer Neuerung letztlich einen Schritt weiter, als von der EU-Richtlinie bestimmt.

Redaktion finanzen.net

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