Verbundene Unternehmen

Verbundene Unternehmen - Definition

Bezeichnung für rechtlich selbständige Unternehmen, die in einem bestimmten Verhältnis zueinander stehen.

Arten von verbundenen Unternehmen

Gem. § 15 AktG gehören hierzu:

(1) in Mehrheitsbesitz stehende und mit Mehrheit beteiligte Unternehmen (§ 16 AktG);

(2) Abhängige und herrschende Unternehmen (§ 17 AktG), Konzernabschluss, Aufstellungspflicht;

(3) Konzernunternehmen (§ 18 AktG), Konzernabschluss, Aufstellungspflicht;

(4) Wechselseitig beteiligte Unternehmen (§ 19 AktG) sowie

(5) Vertragspartner eines Unternehmensvertrags, insb. bei Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (§§ 291 u. 292 AktG).

Verbundene Unternehmen nach HGB

Im HGB ist der Begriff der verbundenen Unternehmen wesentlich enger als im AktG definiert. Gem. § 271 II HGB gelten als verbundene Unternehmen nur Mutter- und Tochterunternehmen, die nach § 290 HGB grundsätzlich in den Konzernabschluss einzubeziehen sind.

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Quelle & Zitierlink

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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