Verbraucherdarlehen
Verbraucherdarlehen - Definition
Darlehen (Darlehen) gem. § 491 BGB, bei dem nicht beide Vertragsparteien Kaufleute sind und das der Schriftform bedarf. Die Bestimmungen zum Überziehungskredit (§ 493 BGB), dem Widerrufsrecht (§ 495 BGB) und der Gesamtfälligkeitsstellung (in § 498 BGB) sind hier zu beachten. Kommt der Schuldner bei der Tilgung in Verzug, so sind Verzugszinsen von 2,5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz anzusetzen.
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