Vermögensteuer
Vermögensteuer - Definition
Bis 22. 6. 1995 erhobene Steuer auf Besitz, deren Aufkommen (1994: rd. 3 Mrd. € = 0,8 % des gesamten Steueraufkommens des Staates) den Ländern zugeflossen ist. Aufgrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes vom 22. 6. 1995 konnte die Vermögensteuer wegen ihrer teilweisen Verfassungswidrigkeit ab 1997 nicht mehr erhoben werden. Dennoch hat der Gesetzgeber die Vermögensteuer nicht abgeschafft, vielmehr verzichtet er lediglich auf eine verfassungskonforme Neuregelung, so dass dieses Steuergesetz auf dem Papier weiterbesteht und nur auf die Erhebung verzichtet wird. Das bedeutet aber auch, dass jederzeit über eine Reaktivierung der Vermögensteuer, eventuell auch nur in Teilen, entschieden werden kann.
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