Vermögensteuer

Vermögensteuer - Definition

Bis 22. 6. 1995 erhobene Steuer auf Besitz, deren Aufkommen (1994: rd. 3 Mrd. € = 0,8 % des gesamten Steueraufkommens des Staates) den Ländern zugeflossen ist. Aufgrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes vom 22. 6. 1995 konnte die Vermögensteuer wegen ihrer teilweisen Verfassungswidrigkeit ab 1997 nicht mehr erhoben werden. Dennoch hat der Gesetzgeber die Vermögensteuer nicht abgeschafft, vielmehr verzichtet er lediglich auf eine verfassungskonforme Neuregelung, so dass dieses Steuergesetz auf dem Papier weiterbesteht und nur auf die Erhebung verzichtet wird. Das bedeutet aber auch, dass jederzeit über eine Reaktivierung der Vermögensteuer, eventuell auch nur in Teilen, entschieden werden kann.

Ähnliche Begriffe und Ergebnisse

Für wissenschaftliche Arbeiten

Quelle & Zitierlink

Um diese Seite in einer wissenschaftlichen Arbeit als Quelle anzugeben, können Sie folgenden Link verwenden, um sicherzustellen, dass sich der Inhalt des Artikels nicht ändert.

Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

Zitierlink kopieren