Take over
Take over - Definition
Unternehmensübernahme (Akquisition) eines Unternehmens durch ein anderes Unternehmen. Die Übernahme kann entweder "friendly", d. h. einvernehmlich, oder auch "unfriendly", d. h. für das übernommene Unternehmen zunächst unbewusst und unbemerkt, erfolgen. Nach der Übernahme eines Unternehmens ist über die Form des Unternehmenszusammenschlusses zu entscheiden. Durch das Wertpapier- und Übernahmegesetz (WpUG) wurde versucht, einheitliche Richtlinien für ein Take over zu bestimmen. Beim Take over können mehrere Vorgehensweisen aus Sicht der Übernehmers und mehrere Abwehrmaßnahmen aus Sicht des zu Übernehmenden unterschieden werden.
Gliederung
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Vorgehensweisen
- (1) Unterbreitung eines öffentlichen Übernahmeangebotes (Tender Offer)
- (2) Erlangung der Stimmen-Vollmacht von Aktionären für HV (Proxy Fight)
- (4) Überbieten eines bereits erfolgten Angebotes (White Knight)
- (5) Überreden des Aufsichtsorganes (AR) des Übernahmekandidaten (Bear Hug)
- (6) Frühzeitiges Kaufen von Aktienpaketen vor Übernahmeschlacht (Creeping Tender)
- (7) Erlangung der Sperrminorität (Greenmailing)
- (8) Finanzierung des Anteilserwerbes durch Barzahlung und späteren Aktientausch (Two Step Tender)
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Abwehrmaßnahmen
- (1) Überzeugungsarbeit bei Anteilseignern (Investor Relations)
- (2) Suche nach einer Drittpartei, die mehr bietet (White Knight)
- (3) Veräußerung der besonders interessanten Unternehmensteile (Crown Jewels)
- (4) Umkehrung der Übernahme durch Übernommenen (Pac Man)
- (5) Nutzung der Sperrminorität (Greenmailing)
Aus Sicht des Übernehmers:
(1) Unterbreitung eines öffentlichen Übernahmeangebotes (Tender Offer)
(2) Erlangung der Stimmen-Vollmacht von Aktionären für HV (Proxy Fight)
(3) Veröffentlichung des Übernahmeangebotes, zu einem Zeitpunkt, bei dem das Management machtlos ist (Saturday Night Special)
(4) Überbieten eines bereits erfolgten Angebotes (White Knight)
(5) Überreden des Aufsichtsorganes (AR) des Übernahmekandidaten (Bear Hug)
(6) Frühzeitiges Kaufen von Aktienpaketen vor Übernahmeschlacht (Creeping Tender)
(7) Erlangung der Sperrminorität (Greenmailing)
(8) Finanzierung des Anteilserwerbes durch Barzahlung und späteren Aktientausch (Two Step Tender)
(1) Unterbreitung eines öffentlichen Übernahmeangebotes (Tender Offer)
(2) Erlangung der Stimmen-Vollmacht von Aktionären für HV (Proxy Fight)
(4) Überbieten eines bereits erfolgten Angebotes (White Knight)
(5) Überreden des Aufsichtsorganes (AR) des Übernahmekandidaten (Bear Hug)
(6) Frühzeitiges Kaufen von Aktienpaketen vor Übernahmeschlacht (Creeping Tender)
(7) Erlangung der Sperrminorität (Greenmailing)
(8) Finanzierung des Anteilserwerbes durch Barzahlung und späteren Aktientausch (Two Step Tender)
Aus Sicht des Übernommenen:
(1) Überzeugungsarbeit bei Anteilseignern (Investor Relations)
(2) Suche nach einer Drittpartei, die mehr bietet (White Knight)
(3) Veräußerung der besonders interessanten Unternehmensteile (Crown Jewels)
(4) Umkehrung der Übernahme durch Übernommenen (Pac Man)
(5) Nutzung der Sperrminorität (Greenmailing)
(1) Überzeugungsarbeit bei Anteilseignern (Investor Relations)
(2) Suche nach einer Drittpartei, die mehr bietet (White Knight)
(3) Veräußerung der besonders interessanten Unternehmensteile (Crown Jewels)
(4) Umkehrung der Übernahme durch Übernommenen (Pac Man)
(5) Nutzung der Sperrminorität (Greenmailing)
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