Thesaurierung
Thesaurierung - Definition
Einbehaltung von Gewinnen im Unternehmen, im Gegensatz zur Ausschüttung. Sie stellt eine Form der Selbstfinanzierung dar. Die Thesaurierung kann zum einen in verdeckter (stiller) Form erfolgen, indem durch zweckentsprechende Ausübung der Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte Stille Rücklagen (Reserven) gebildet werden, so dass nur ein vergleichsweise kleiner Gewinn gezeigt wird. Sie kann zum anderen aus dem ausgewiesenen Gewinn vorgenommen werden, indem offen sog. Gewinnrücklagen gebildet werden. Das AktG enthält detaillierte Vorschriften, in welchem Umfang Vorstand und Aufsichtsrat Teile aus dem Jahresüberschuss in die Rücklagen einstellen dürfen. Aus dem danach verbleibenden sog. Bilanzgewinn können - durch die Hauptversammlung - weitere Teile statt ausgeschüttet auch thesauriert werden, sie werden als sog. HV-Rücklage bezeichnet.
Ähnliche Begriffe und Ergebnisse
In Kategorien
Für wissenschaftliche Arbeiten
Quelle & Zitierlink
Um diese Seite in einer wissenschaftlichen Arbeit als Quelle anzugeben, können Sie folgenden Link verwenden, um sicherzustellen, dass sich der Inhalt des Artikels nicht ändert.