Sperrminorität
Sperrminorität - Definition
Da auf einer Hauptversammlung einer AG oder Gesellschafterversammlung einer GmbH bzw. Generalversammlung einer Genossenschaft wichtige Beschlüsse regelmäßig mit einer qualifizierten Mehrheit von 75 % zu erfolgen haben (z. B. Kapitalherabsetzung, Kapitalerhöhung, Satzungsänderungen), genügen 25 % plus einer Stimme am Nennkapital einer Kapitalgesellschaft, um derartige Beschlüsse zu verhindern.
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