Sprecherausschuss

Sprecherausschuss - Definition

Auch als Betriebsrat der leitenden Angestellten zu bezeichnen. Gem. Sprecherausschussgesetz vom 20. 12. 1988 sind mit dem Sprecherausschuss tarifvertragliche Regelungen und Betriebsvereinbarungen mit Leitenden Angestellten zu regeln, da diese nicht unter die allgemeinen Regelungen im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) fallen (Angestellter).

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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