Schwebende Unwirksamkeit

Schwebende Unwirksamkeit - Definition

Rechtsgeschäfte, deren Gültigkeit von der Zustimmung eines anderen abhängig ist, sind schwebend unwirksam. Bei Erteilung der Genehmigung wird das Geschäft rückwirkend gültig, bei Verweigerung rückwirkend nichtig (Nichtigkeit).

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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