Sicherungsabtretung
Sicherungsabtretung - Definition
Analog der Sicherungsübereignung, die für bewegliche Vermögensgegenstände vorgesehen ist, können auch Rechte und Forderungen als Kreditsicherheiten an einen Gläubiger abgetreten werden. So kann beispielsweise ein Schuldner ein Patent weiterhin nutzen, das Eigentum hieran ist allerdings an einen Gläubiger, z. B. eine Bank, abgetreten (Zession).
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