Special Purpose Entities SPE
Special Purpose Entities SPE
Gesellschaften, die für einen genau definierten Zweck gegründet werden, z. B. um ein Leasinggeschäft, eine Forschungs- und Entwicklungsaktivität oder eine Verbriefung von Finanzinstrumenten durchzuführen, bezeichnet auch als Special Purpose Vehicle (SPV). Beim Einsatz solcher Zweckgesellschaften handelt es sich häufig um ein Instrument der Off-Balance-Sheet-Bilanzierung, d. h. der Verlagerung von Aktivitäten in eine Konzerngesellschaft, die nicht in den Konzernabschluss einbezogen wird. Nach § 290 II HGB sind Zweckgesellschaften losgelöst von den Mehrheitsverhältnissen in den Konzernabschluss einzubeziehen, wenn das Mutterunternehmen die Mehrheit der Risiken und Chancen trägt.
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