Sachgründung

Sachgründung - Definition

Im Gegensatz zur Bargründung, bei der die Mindesteinlagen in gesetzlichen Zahlungsmitteln geleistet werden, wird hier bei der Gründung einer Gesellschaft das Eigenkapital ganz oder teilweise durch Sachen (z. B. Grundstücke, Maschinen, Immaterielle Vermögensgegenstände) eingebracht.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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