Sachgründung
Sachgründung - Definition
Im Gegensatz zur Bargründung, bei der die Mindesteinlagen in gesetzlichen Zahlungsmitteln geleistet werden, wird hier bei der Gründung einer Gesellschaft das Eigenkapital ganz oder teilweise durch Sachen (z. B. Grundstücke, Maschinen, Immaterielle Vermögensgegenstände) eingebracht.
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