Sachanlagen
Sachanlagen - Definition
Aktiva (Aktiva), die gem. § 266 II HGB zusammen mit den Finanzanlagen und den Immateriellen Vermögensgegenständen als Anlagevermögen in der Bilanz auszuweisen sind.
Gliederung
Dabei ist weiter zu unterteilen in:
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
Technische Anlagen und Maschinen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
Im Gegensatz zu den Finanzanlagen sind die Sachanlagen, soweit deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, um planmäßige Abschreibung zu vermindern. Wertobergrenze nach HGB bilden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, während IFRS (IAS 16 und IAS 40) auch eine Bewertung darüber hinaus zu Marktwerten bei Anwendung der Neubewertungs- bzw. Zeitwertmethode erlaubt.
Ähnliche Begriffe und Ergebnisse
In Kategorien
Für wissenschaftliche Arbeiten
Quelle & Zitierlink
Um diese Seite in einer wissenschaftlichen Arbeit als Quelle anzugeben, können Sie folgenden Link verwenden, um sicherzustellen, dass sich der Inhalt des Artikels nicht ändert.