Quellensteuer

Quellensteuer - Definition

Steuer, die direkt an der Einkunftsquelle einbehalten wird (z. B. Lohnsteuer, Zinsabschlagsteuer). Häufig bestehen strenge Haftungsregeln für denjenigen, der die Quellensteuer einzubehalten und abzuführen hat.

Ähnliche Begriffe und Ergebnisse

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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