Solidaritätszuschlag

Solidaritätszuschlag - Definition

Steuer, die auf Basis der festgestellten Einkommensteuer und Körperschaftsteuer zu entrichten ist (so genannte Annexsteuer). Der Zuschlag wird als Prozentsatz (ab 1998: 5,5 %) vom festgesetzten Steuerbetrag der genannten Steuern seit 1. 1.1995 erhoben. Das Aufkommen (2013: rd. 14,49 Mrd. €) steht dem Bund alleine zu. Begründet wurde die Einführung 1995 mit den hohen vereinigungsbedingten Belastungen des Staatshaushaltes. Allerdings handelt es sich bei dem Zuschlag nicht, wie der Name suggeriert, um einen Beitrag zur Förderung der Solidarität zwischen den ostdeutschen und westdeutschen Bundesländern, vielmehr fließt das Aufkommen in den Staatshaushalt und wird für die darin festgeschriebenen Aufgaben in der ganzen Bundesrepublik ausgegeben.

Ähnliche Begriffe und Ergebnisse

Für wissenschaftliche Arbeiten

Quelle & Zitierlink

Um diese Seite in einer wissenschaftlichen Arbeit als Quelle anzugeben, können Sie folgenden Link verwenden, um sicherzustellen, dass sich der Inhalt des Artikels nicht ändert.

Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

Zitierlink kopieren