Steuererhebung

Steuererhebung - Definition

Abschnitt im Besteuerungsverfahren. Nach der Durchführung des Besteuerungsprozesses und der Feststellung der Steuerschuld folgt das Erhebungsverfahren. Es regelt insbesondere Fragen nach der Verwirklichung des Steueranspruchs, der Fälligkeit und des Erlöschens. In diesem Zusammenhang sind insbesondere Vorschriften zur Zahlung, zum Erlass, zur Verjährung sowie zur Verzinsung und zum Säumniszuschlag zu beachten.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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