Kauf auf Probe

Kauf auf Probe - Definition

Kauf, bei dem der Käufer gem. §§ 454 f. BGB das Recht hat, innerhalb einer gesetzlich bestimmten Frist (Fristigkeit) zu entscheiden, ob er den gekauften Gegenstand behalten oder zurückgeben will. Beim Kauf zur Probe kann der Käufer die Ware oder Teilmengen davon unverbindlich zur Probe entgegennehmen.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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