Kassamarkt

Kassamarkt - Definition

Ein Finanzmarkt bzw. Börse wird in Abhängigkeit vom Erfüllungszeitpunkt der abgeschlossenen Verträge in einen Kassa- und Terminmarkt unterschieden. Während beim Terminmarkt die Erfüllung der vereinbarten Leistung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt, muss beim Kassamarkt spätestens nach zwei Börsentagen die vereinbarte Leistung bzw. Lieferung von Wertpapieren bzw. Devisen erfolgen (Börsenhandelsformen).

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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