Lager

Lager - Definition

Gesamtheit und Ort der Vorratshaltung einer Unternehmung. Vorräte sind Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, halbfertige und fertige Erzeugnisse (Produktionsfaktoren (nach Gutenberg)). Als Nebenaufgaben eines Lagers lassen sich Entgegennahme und Abgabe der Lagergüter, die Erfassung und Verbuchung der jeweiligen Bestände sowie die Kontrolle der gelagerten Gegenstände nennen. Die wesentliche Bedeutung eines Lagers liegt in der Pufferfunktion. Es dient als Puffer zwischen Beschaffung und Produktion (Eingangslager), zwischen einzelnen Fertigungsstufen der Produktion (Zwischenlager) und zwischen Produktion und Absatz (Ausgangslager). Unterschiede zwischen Beschaffung und Bedarf können ausgeglichen werden (Ausgleichsfunktion). Da gelagerte Güter Kapital binden, wird ein möglichst geringer Lagerbestand angestrebt (Bestellmenge, optimale). Das so genannte Konsignationslager ist eine weitere Möglichkeit, weniger Kapital zu binden. Darunter sind Lager zu verstehen, die vom Lieferanten beim Kunden eingerichtet werden. Das Lagergut stellt Kommissionsgut dar, d. h. es befindet sich im Eigentum des Lieferanten (Konsignant). Der Kunde (Konsignator) entnimmt je nach Bedarf aus dem Konsignationslager Güter und erst zu diesem Zeitpunkt geht das Eigentum zum Kunden über und bindet damit Kapital. Eine Sicherheitsfunktion übernimmt das Lager dergestalt, dass bei Lieferverzögerungen ein Produktionsstillstand vermieden wird. Werden steigende Preise erwartet und das Lager zu noch niedrigen Preisen aufgefüllt, so entsteht ein Pufferbestand aufgrund der Preisänderungserwartungen.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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