Kapitaladäquanzrichtlinie
Kapitaladäquanzrichtlinie - Definition
Am 1. 1.1998 in Kraft getretenes Gesetz zur Umsetzung der europäischen Wertpapierdienstleistungs- und Kapitaladäquanzrichtlinie in deutsches Recht. Hierin werden Mindestbedingungen für die Zulassung und Beaufsichtigung von Unternehmen, die Wertpapierdienstleistungen erbringen (Anlagevermittlung, Kommissionsgeschäfte, Portfolioverwaltung und Eigenhandel mit Kunden), geregelt. Außerdem werden die Befugnisse der Aufsichtsbehörden bei bestimmten Dienstleistungen wie Warentermingeschäften, Geldkartengeschäften oder Sortengeschäften festgehalten.
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