Mitbestimmungsgesetz MitbestG

Mitbestimmungsgesetz MitbestG - Definition

Gesetz vom 4. 5.1976, das bis heute regelmäßig novelliert wurde und die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in Betrieben in der Rechtsform der Kapitalgesellschaft mit mehr als 2000 Arbeitnehmern regelt, soweit sie nicht in den Geltungsbereich des Montan-Mitbestimmungsgesetzes fallen. Nach dem MitbestG soll der Aufsichtsrat paritätisch, d. h. gleichzahlig aus Arbeitnehmer- und Anteilseignervertretern besetzt sein. Ein Arbeitnehmervertreter muss Leitender Angestellter sein. Um Pattsituationen bei Abstimmungen zu vermeiden, erhält der Aufsichtsratsvorsitzende, der von Seiten der Anteilseigner gewählt wird, eine zweite Stimme, die er in Pattsituationen abgeben kann.

Ähnliche Begriffe und Ergebnisse

Für wissenschaftliche Arbeiten

Quelle & Zitierlink

Um diese Seite in einer wissenschaftlichen Arbeit als Quelle anzugeben, können Sie folgenden Link verwenden, um sicherzustellen, dass sich der Inhalt des Artikels nicht ändert.

Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

Zitierlink kopieren