Nachgründung

Nachgründung - Definition

Vertrag, durch den eine Aktiengesellschaft (AG) in den ersten zwei Jahren nach ihrer Eintragung im Handelsregister Vermögensgegenstände für eine den zehnten Teil vom Grundkapital übersteigende Vergütung erwerben darf. Die Wirksamkeit des Vertrages ist abhängig von der Zustimmung der Hauptversammlung und der Eintragung in das Handelsregister gem. § 52 AktG (Bargründung, Sachgründung).

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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