Mindestkapital
Mindestkapital - Definition
Mindestens aufzubringendes Eigenkapital bei der Gründung einer Gesellschaft bzw. einer speziellen Rechtsform. Bei der Aktiengesellschaft (AG) sind dies 50 000 €, bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) 25 000 €. Zur Gründung einer Bank sind lt. Kreditwesengesetz (KWG) mindestens 5 Mio. € nötig. Die Vorschriften über die Mindesteinlagen sind je nach Rechtsform im Handelsgesetzbuch (HGB) und den Sozialgesetzen geregelt.
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