Öffentlicher Betrieb

Öffentlicher Betrieb - Definition

Betrieb, der ganz oder teilweise im Eigentum der öffentlichen Hand ist (Betrieb). Hinsichtlich der Zielsetzung können erwerbswirtschaftliche, kostendeckende und Zuschussbetriebe unterschieden werden. Erwerbsbetriebe (z. B. Sparkassen, Berg-, Hütten- und Elektrizitätswerke) sind Betriebe, die einem öffentlichen Haushalt Einnahmen verschaffen und den privatwirtschaftlichen Betrieben mit Ausnahme der Trägerschaft gleichzusetzen sind. Kostendeckende Betriebe (z. B. Bahn AG, Unternehmen der Post) sind Betriebe, bei denen Sachziele dominieren (z. B. Transport, Informationsversorgung) und Zuschussbetriebe sind öffentliche Betriebe, die ohne Entgelt oder zu nicht-kostendeckenden Gebühren Leistungen erbringen, wie z. B. Theater und Museen. Alle genannten Betriebe sind im Gegensatz zu den erwerbswirtschaftlichen Privatbetrieben gemeinwirtschaftlich. Hinsichtlich ihrer Rechtsformen kann Regiebetrieb, Sondervermögen, Körperschaft, Anstalt und öffentliche Stiftung unterschieden werden. Aber auch privatrechtliche Rechtsformen können von öffentlichen Betrieben gewählt werden, so z. B. Salzgitter AG, Saarbergwerk AG oder die Arbed Saarstahl GmbH, die sich z. Zt. jeweils zu 100 % in öffentlichem Besitz befinden (Non Profit-Organisation).

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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