Montan-Mitbestimmungsgesetz Montan-MitbestG
Montan-Mitbestimmungsgesetz Montan-MitbestG - Definition
Gesetz vom 21. 5. 1951, erweitert und verändert 1956 und 1967, das die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in Betrieben des Bergbaus sowie der Eisen- und Stahlindustrie in der Rechtsform der Kapitalgesellschaft mit mehr als 1 000 Beschäftigten regelt.
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