Absonderung

Absonderung - Definition

Recht auf eine bevorzugte Befriedigung eines Zahlungsanspruches aus einem zu einer Konkursmasse (Insolvenzrecht) gehörenden Objekt, welches mit einem Pfandrecht oder einem pfandähnlichen Recht belegt ist. Dies ist beispielsweise bei Gläubigern der Fall, denen eine Hypothek, Grundschuld oder Rentenschuld zusteht, oder denen ein Gegenstand sicherungsübereignet bzw. sicherungsabgetreten wurde. Im Gegensatz zur Aussonderung verbleibt damit das Objekt in der Konkursmasse und ist damit Teil der Zwangsvollstreckung, wobei der Erlös aus der Konkursmasse zunächst zur Befriedigung der abgesonderten Ansprüche herangezogen wird.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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