Kursmakler
Kursmakler - Definition
Börsenteilnehmer, der an einer Börse gemäß § 30 Börsengesetz von der jeweiligen Landesregierung amtlich zur Kursfeststellung ernannt wird. Als Vergütung für seine Tätigkeit erhält der Kursmakler, wie alle Makler, eine Courtage als Vermittlungsgebühr.
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