Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse - Definition
Eventualverbindlichkeiten, die nicht innerhalb der Bilanz, sondern unterhalb der Bilanz gezeigt werden. Hierbei handelt es sich um Risiken, mit deren Eintritt nicht gerechnet wird und die deshalb nicht in Form von Rückstellungen oder Verbindlichkeiten ihren Niederschlag innerhalb der Bilanz gefunden haben. Hierzu gehören gem. § 251 HGB insb. Verbindlichkeiten aus einer Bürgschaft und Gewährleistungen sowie der Begebung und Übertragung von Wechseln. Sie können bei Nicht-Kapitalgesellschaften in einem Betrag angegeben werden, während Kapitalgesellschaften nach § 268 VII HGB eine Unterteilung unterhalb der Bilanz oder im Anhang vornehmen müssen. Ferner ist im Anhang anzugeben, aus welchen Gründen Eventualverbindlichkeiten nicht als Passivposten in der Bilanz erfasst wurden.
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