Einkunftsarten
Einkunftsarten - Definition
Objekt der Besteuerung im Rahmen der Einkommensteuer. Es lassen sich sieben Einkunftsarten unterscheiden:
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft,
Einkünfte aus Gewerbebetrieb,
Einkünfte aus selbständiger Arbeit,
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit,
Einkünfte aus Kapitalvermögen,
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung,
sonstige Einkünfte des Katalogs im § 22 EStG.
Durch die Typisierung kommt es zum Teil zu Abgrenzungsproblemen hinsichtlich der Einordnung gerade zwischen den Einkunftsarten 1 und 2, 2 und 3 sowie 4 und 2 oder 3. Bei einer Gleichbehandlung aller Einkunftsarten wären diese Probleme eher akademischer Art, da jedoch materielle Vergünstigungen oder Zusatzbelastungen mit der jeweiligen Einordnung verbunden sind, hat die Einordnung wesentliche Bedeutung. Damit überhaupt eine wirtschaftliche Tätigkeit in eine der Einkunftsarten eingeordnet wird und eine steuerliche Relevanz hervorruft, muss diese mit der Absicht betrieben werden, zumindest langfristig Überschüsse oder Gewinn zu erzielen. Dadurch erklärt sich auch, dass z. B. ein Lottogewinn nicht einkommensteuerpflichtig ist. Wohl sind aber die Zinsen, die aus der Geldanlage eines Lottogewinns in einer späteren Periode ausgezahlt werden, steuerpflichtig.
Die Einkunftsarten 1 bis 3 werden als Gewinneinkunftsarten bezeichnet, weil die Ausgangsgröße für die Ermittlung der Einkünfte der Gewinn darstellt. Die Einkunftsarten 4 bis 7 sind die Überschusseinkunftsarten, da hier die Ausgangsgröße für die Einkunftsermittlung als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten ermittelt wird.
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