Effektivlohn

Effektivlohn - Definition

An den Arbeitnehmer tatsächlich gezahlter Lohn, der i. d. R. höher ist als der im Tarifvertrag vereinbarte. Er enthält außer dem tariflichen Mindestlohn die Überstundenvergütungen und übertariflichen Lohnzuschläge (Betriebsvereinbarung).

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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