Damnum
Damnum - Definition
Abschlag im Sinne eines Disagios vom Nominalwert eines Darlehens. Durch die Reduzierung der effektiven Auszahlungssumme des Darlehens (unter pari) kommt es dadurch, dass der Nominalbetrag zurückzuzahlen ist, zu einer Zinsvorauszahlung. Das Damnum wie das Disagio dient häufig zur Reduzierung der Nominalzinsen und unter Einbeziehung steuerlicher Vorteile (Abschreibungsfähigkeit des Damnums) evtl. zu einer Reduktion beim Effektivzins. In der Handels- und Steuerbilanz ist das Damnum auf die Dauer der Darlehenslaufzeit zu verteilen (zeitliche Abgrenzung).
Ähnliche Begriffe und Ergebnisse
Für wissenschaftliche Arbeiten
Quelle & Zitierlink
Um diese Seite in einer wissenschaftlichen Arbeit als Quelle anzugeben, können Sie folgenden Link verwenden, um sicherzustellen, dass sich der Inhalt des Artikels nicht ändert.