Effektivzins

Effektivzins - Definition

Tatsächliche Rendite einer Kreditaufnahme bzw. Kapitalanlage. ╺Banken sind verpflichtet, die Effektivverzinsung bei Kreditangeboten anzugeben. Diese errechnet sich unter Berücksichtigung eines eventuellen Disagio bzw. der Auszahlungs- und Rückzahlungssummen. So ist der Effektivzins beim Kredit regelmäßig höher als der Nominalzins, wenn der Kreditnehmer eine geringere Darlehenssumme ausbezahlt bekommt als der Kredit ausmacht bzw. zurückbezahlt werden muss (Disagio). Auch Spesen, Gebühren und Provisionen können in die Effektivzinsberechnung einbezogen werden. Analog muss zur Berechnung der Effektivverzinsung einer Kapitalanlage, wie beispielsweise beim festverzinslichen ╺Wertpapier, der eventuell höhere Rückzahlungswert als der nominale Anlagewert als Korrektiv zum Nominalzins gesehen werden. In der Praxis hat sich hier folgende Erfahrungsformel herausgebildet:

Die Abbildung zeigt die Formel für den Effektivzins

ieff = effektiver Zinssatz; jnom = nominaler Zinssatz; a = Agio (Differenz aus Auszahlungs- und Rückzahlungskurs); T = Laufzeit; E = Emissionskurs

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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