Disagio

Disagio - Definition

Abschlag bzw. Abgeld auf den Nennwert eines Wertpapiers oder Kredites. Im Gegensatz zum Agio soll hier durch den Abschlag, und damit eine verminderte Darlehensauszahlung bzw. Unterpariemission bei Wertpapieren, eine Zinszahlung vorgezogen werden. Das Disagio bewirkt somit eine Erhöhung des Effektivzinses. Es wird im Zusammenhang mit Darlehensgewährung auch als Damnum bezeichnet.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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