Cash and Carry

Cash and Carry - Definition

Selbstbedienungsgroßhandel. Ausschließlich für Einzelhändler, Gastwirte, Großverbraucher und sonstige gewerbliche Verwender gedachte Betriebsform des Großhandels, in der nach dem Prinzip der Selbstbedienung ein großes Sortiment von Konsumgütern, wie z. B. Nahrungs- und Genussmittel, auf einem großflächigen Abhollager angeboten wird. Die Kunden suchen die Ware selbst aus und sorgen für den Transport zur und von der Kasse.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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