Cash and Carry
Cash and Carry - Definition
Selbstbedienungsgroßhandel. Ausschließlich für Einzelhändler, Gastwirte, Großverbraucher und sonstige gewerbliche Verwender gedachte Betriebsform des Großhandels, in der nach dem Prinzip der Selbstbedienung ein großes Sortiment von Konsumgütern, wie z. B. Nahrungs- und Genussmittel, auf einem großflächigen Abhollager angeboten wird. Die Kunden suchen die Ware selbst aus und sorgen für den Transport zur und von der Kasse.
Werbung
Ähnliche Begriffe und Ergebnisse
In Kategorien
Für wissenschaftliche Arbeiten
Quelle & Zitierlink
Um diese Seite in einer wissenschaftlichen Arbeit als Quelle anzugeben, können Sie folgenden Link verwenden, um sicherzustellen, dass sich der Inhalt des Artikels nicht ändert.