P&R-Skandal: Das wird für Gläubiger nun wichtig
Das Insolvenzverfahren des Grünwalder Containeranbieters P&R wurde formell eröffnet. Anleger können nun ihre Forderungen anmelden.
Milliardenschwere Investments
Der Anlageskandal um die Münchener Kapitalanlagengruppe P&R geht in die nächste Runde. Die Anwälte Philip Heinke und Michael Jaffé von der Kanzlei Jaffé, welche auch als vorläufige Insolvenzberater in den drei Gesellschaften tätig waren, sind nun auch für das Insolvenzverfahren bestellt. Bei den rund 54.000 betroffenen Anlegern handelt es sich um eine Investitionssumme von etwa 3,5 Milliarden Euro. Ersten Informationen zufolge, sind von den auf dem Papier angegebenen 1,6 Millionen Containern nur 618.000 existent. Demnach wurden über zehn Jahre hinweg Container nur auf dem Papier verkauft. Das eingenommene Geld wäre dafür aufgewendet worden, um Altlasten und Verbindlichkeiten aus Mietzahlungen auszugleichen. Die ersten Termine für die Gläubigerversammlungen sind am 17. und 18. Oktober in der Münchener Olympiahalle angesetzt. Anlageberater Kai-Wilfried Schröder und Rechtsanwalt Klaus Seimetz haben im Interview mit der Wirtschaftswoche Szenarien zum Anlageskandal besprochen. Anleger haben nun bis zum 14. September Zeit ihre Forderungen anzumelden.
Insolvenzverfahren startet
Durch die Gesellschaftsstrukturen der P&R-Gruppe müssen die Anleger neben einer ordnungsgemäßen Anmeldung auch darauf achten, dass sie ihre Ansprüche bei der richtigen Gesellschaft einreichen. Durch die vorformulierten Ansprüche, kämen Investoren auch ohne einen eigenen Anwalt zurecht. Von einer eigenständig vorangetriebenen Aussonderung wird dringend abgeraten, da es sich ohne Kontakte schwierig gestalten kann die Container aufzufinden, falls es diese überhaupt gibt. Weitere Schwierigkeiten stellen die werttragenden Mietverträge dar, welche mit den Reedereien der P&R Gesellschaft in der Schweiz eingegangen sind und die noch fehlenden Informationen zum Vorhandensein von Anlagevermögen und Mietverträgen. Insolvenzrechtliche Sicherungen können nur dann hundertprozentig greifen, wenn diese auch nachgewiesen werden können.
Potenzielle Haftungsgegner
Zu den potenziellen Haftungsgegnern haben sich die beiden Experten auch geäußert. Bei Verträgen die von Banken vermittelt wurden, haben Anleger die größten Chancen noch Geld rauszuholen. Bei Beratern sei es davon abhängig, wie gut ihre Geschäfte waren und wie groß die Anzahl der Investoren ist, die sich an ihnen schadlos halten wollen. Zusätzlich zu diesen kommen auch die Wirtschaftsprüfer, weil diese die Abstinenz der Container nicht bemerkt haben, und die Gesellschafter, da diese wissen müssten, dass nicht alle Container, die verkauft wurden auch tatsächlich existierten. Nach jetzigem Informationsstand, könnten Anleger zufrieden sein, eine Quote zwischen 15 und 20 Prozent zu erreichen. Zudem sei auch noch ungeklärt, ob bezahlte Mieten von nicht vorhandenen Containern durch die Anleger wieder zurückerstattet werden müssen.
Vorzeitige Anzeichen waren vorhanden
Laut den Experten hätten die Alarmglocken bei den Anlegern schon 2017 läuten müssen. Einem Bilanzbericht der P&R Gruppe konnte entnommen werden, dass Investorengelder nicht für den Kauf von neuen Containern verwendet, sondern an weitere Konzerngesellschaften verliehen wurde. Sie bekräftigten zudem nochmals, dass Investments in Container keineswegs mit einem Sparbuch zu vergleichen sind, sondern die Risiken im Vergleich zur Rendite viel zu hoch sind. Solche Anlagen müssten proaktiv begleitet werden und vollkommen transparente Informationen vorhanden sein, im Zweifel durch Verbraucherzentralen oder der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Redaktion finanzen.net
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