Vermögensverwalter-Kolumne

Wertpapiergeschäfte von Organen genau beobachten

24.11.16 09:15 Uhr

Wertpapiergeschäfte von Organen genau beobachten | finanzen.net

Lassen sich Directors’ Dealings als Signal für Kauf oder Verkauf strategisch nutzen?

Von Thomas Hünicke, geschäftsführender Gesellschafter der unabhängigen WBS Hünicke Vermögensverwaltung GmbH aus Düsseldorf

Lassen sich Directors’ Dealings als Signal für Kauf oder Verkauf strategisch nutzen? Investoren können davon sicherlich profitieren, wenn sie schnell reagieren, um einem möglichen Trend zu folgen. Die Frage dabei ist: Gelingt Privatanlegern dies in der erforderlichen Geschwindigkeit, um Steigerungen mitzunehmen oder Verluste zu begrenzen?

Das richtige Signal für Kauf oder Verkauf zu entdecken, das wünscht sich wohl jeder Anleger. Und dementsprechend viele Methoden kommen zum Einsatz, um einen Vorsprung bei der Aufdeckung von Trends und Signalen zu entwickeln, seien es technische Trendanalysen, historische Marktphasen oder, oder, oder. Ebenso wird immer wieder diskutiert, ob sich Directors’ Dealings als Signal für Kauf oder Verkauf strategisch nutzen lassen.

Was sich dahinter verbirgt, ist leicht erklärt. Als Directors’ Dealings bezeichnet man Wertpapiergeschäfte von Mitgliedern des Managements börsennotierter Aktiengesellschaften oder diesen nahestehenden Personen oder Gesellschaften mit Wertpapieren des eigenen Unternehmens. Diese Transaktionen unterliegen einer Meldepflicht an den Emittenten (also das börsennotierte Unternehmen), die Finanzaufsicht und die Kapitalmarktöffentlichkeit, die im Wertpapierhandelsgesetz geregelt ist. Das soll vor allem die Transparenz und Gleichbehandlung aller Anleger fördern.

Will heißen: Kauft oder verkauft beispielsweise ein Dax-Vorstand oder dessen Schwager ein größeres Aktienpaket des jeweiligen Konzerns, sind sie verpflichtet, dies innerhalb einer Fünf-Tages-Frist mitzuteilen; das Unternehmen muss dann diese Information unverzüglich veröffentlichen und an das Unternehmensregister melden. Damit soll verhindert werden, dass Organe eines Unternehmens etc. sich erhebliche Vorteile bei ihren Wertpapiereigengeschäften verschaffen können, die dem üblichen Investor verwehrt bleiben.

Eng mit der Mitteilungspflicht bei Directors‘ Dealings ist die Ad-hoc-Publizitätspflicht von börsennotierten Unternehmen verwandt. Sie sind laut Wertpapierhandelsgesetz dazu verpflichtet, alle Tatsachen zu veröffentlichen, die den Börsenkurs der zugelassenen Wertpapiere eines Unternehmens erheblich beeinflussen oder die Rückzahlungsfähigkeit von Anleihe-Emittenten beeinträchtigen können. Diese Publizitätspflicht soll verhindern, dass Insider relevante Informationen zu eigenem Vorteil ausnutzen könnten; vielmehr sollen diese Informationen möglichst allen Marktteilnehmern zur gleichen Zeit zugänglich sein. Je nach Art der Mitteilung hat der Gesetzgeber verschiedene Meldefristen bestimmt.

Was bedeutet das jetzt für die Anleger? Directors‘ Dealings erscheinen zwar auf den ersten Blick als sinnvolles Trendsignal - wenn ein Finanzvorstand im großen Stil kauft oder verkauft, deutet das natürlich in der Regel auf eine Veränderung beim Unternehmen hin, an der Investoren ebenso teilhaben können, wenn sie der Aktivität des Insiders folgen. Aber sind Anleger damit wirklich "am Zahn der Zeit"? Sobald die Transaktion öffentlich wird, setzt dies natürlich einen Deal-Mechanismus in Gang, dem zuerst - schon aufgrund der technischen Kompetenz - Broker und professionelle Investoren folgen werden; es kann damit ohne Weiteres passieren, dass Privatanleger nicht in der ersten Welle mitschwimmen und damit dem Trend nicht wirklich folgen können. Wenn sie dann eine Transaktion eingehen, kann es ohne weiteres sein, dass die Kurse bereits wesentlich höher oder niedriger sind.

Als echtes Kauf- oder Verkaufssignal sind Directors‘ Dealings damit für den Privatanleger nicht zwingend zielführend. Viel wichtiger ist es, solche Entwicklung genau zu beobachten und dauerhaft die richtigen Schlüsse daraus zu ziehen. Denn für ein strategisches Aktieninvestment kann es vorteilhaft sein, Directors‘ Dealings zu beobachten und damit ein Unternehmen besser einordnen zu können. Und dann lässt sich eine solche Mitteilung gewinnbringend nutzen.

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