EQS-Adhoc: Redcare Pharmacy N.V. platziert erfolgreich EUR 300m Wandelschuldverschreibungen und kauft einen Teil ihrer ausstehenden EUR 225m 0.00% Wandelschuldverschreibungen 2021/2028 zurück

08.04.25 23:21 Uhr

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EQS-Ad-hoc: Redcare Pharmacy N.V. / Schlagwort(e): Anleiheemission/Finanzierung
Redcare Pharmacy N.V. platziert erfolgreich EUR 300m Wandelschuldverschreibungen und kauft einen Teil ihrer ausstehenden EUR 225m 0.00% Wandelschuldverschreibungen 2021/2028 zurück

08.04.2025 / 23:21 CET/CEST
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Redcare Pharmacy N.V. platziert erfolgreich EUR 300m Wandelschuldverschreibungen und kauft einen Teil ihrer ausstehenden EUR 225m 0.00% Wandelschuldverschreibungen 2021/2028 zurück

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  • Gesamtnennbetrag:  EUR 300 Mio.
  • Kupon:    1,75% per annum, zahlbar halbjährlich
  • Wandlungsprämie:   42,5%
  • Rückzahlungsbetrag:  Aufgezinster Rückzahlungsbetrag
  • Laufzeit:   7 Jahre
  • Der erzielte Nettoerlös soll für den Rückkauf der ausstehenden Wandelschuldverschreibungen mit Fälligkeit im Jahr 2028 und für allgemeine Unternehmenszwecke verwendet werden.

Sevenum, Niederlande, 08. April 2025. Redcare Pharmacy N.V. (die „Gesellschaft“), eine führende Online-Apotheke in Europa, hat erfolgreich nicht nachrangige, unbesicherte Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von EUR 300 Mio. und einer Laufzeit von 7 Jahren (die „Wandelschuldverschreibungen“) platziert, die in neue, auf den Inhaber lautende Stammaktien der Gesellschaft (die „Neuen Aktien“) oder in bestehende Aktien gleicher Gattung, die von der Gesellschaft zum jeweiligen Wandlungstag als eigene Aktien, direkt oder indirekt, gehalten werden, wandelbar sind (die Neuen Aktien zusammen mit diesen bestehenden Aktien die "Lieferaktien"). Die angebotenen Wandelschuldverschreibungen sind in Lieferaktien wandelbar, die, auf Grundlage des anfänglichen Wandlungspreises und vorbehaltlich von Anpassungen, etwa 8,4% des aktuell ausgegebenen und ausstehenden Aktienkapitals der Gesellschaft entsprechen. Gleichzeitig hat die Gesellschaft einen Teil ihrer ausstehenden nicht nachrangigen, unbesicherten Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von EUR 225 Mio. mit einem Kupon von 0,00% und Fälligkeit im Jahr 2028 (ISIN DE000A287RE9) (die „Ausstehenden Wandelschuldverschreibungen“) erfolgreich zurückgekauft. Der Vorstand der Gesellschaft hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats heute beschlossen, die Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen zu genehmigen. Das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Wandelschuldverschreibungen wurde ausgeschlossen.

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Die Gesellschaft plant, den Nettoerlös für den Rückkauf der Ausstehenden Wandelschuldverschreibungen mit Fälligkeit im Jahr 2028 und für allgemeine Unternehmenszwecke zu verwenden.

Die Wandelschuldverschreibungen mit einer Stückelung von je EUR 100.000 werden zu ihrem Nennbetrag begeben, und, sofern sie nicht zuvor gewandelt, zurückgezahlt oder zurückgekauft und eingezogen wurden, am oder um den 16. April 2032 zu ihrem aufgezinsten Rückzahlungsbetrag (Nennbetrag plus Rücknahmeprämie), welcher bei 110% des Nennbetrags festgelegt wird (der „Aufgezinste Rückzahlungsbetrag“), zurückgezahlt. Die Wandelschuldverschreibungen sind mit einem Kupon von 1,75% per annum ausgestattet, der halbjährlich zahlbar ist. Der anfängliche Wandlungspreis wurde auf EUR 173,74 festgelegt, was einer Wandelprämie von 42,5% über dem Referenzpreis von EUR 121,92 entspricht. Dieser Referenzpreis wurde durch den Xetra Schlusspreis am 08. April 2025 minus einen Abschlag von 7% bestimmt. Unter Berücksichtigung des aufgezinsten Rückzahlungsbetrags beträgt der effektive Wandlungspreis der Wandelschuldverschreibungen bei Fälligkeit ungefähr EUR 191,11, was einer effektiven Prämie von etwa 56,8% über dem Referenzpreis von EUR 121,92 entspricht.

Valutatag wird voraussichtlich am oder um den 16. April 2025 sein. Die Gesellschaft beabsichtigt, die Wandelschuldverschreibungen innerhalb von zwei Wochen nach dem Valutatag in den Handel im Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse einbeziehen zu lassen.

Die Wandelschuldverschreibungen wurden in einem beschleunigten Bookbuilding-Verfahren nur institutionellen Anlegern außerhalb der Vereinigten Staaten unter Berufung auf Regulation S (Kategorie 1) gemäß dem United States Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung sowie außerhalb Australiens, Japans, Südafrika und jeder anderen Jurisdiktion, in der das Anbieten oder Verkaufen der Wandelschuldverschreibung nach geltendem Recht verboten wäre, angeboten. In Kanada wurde das Angebot nur an institutionelle Investoren in Ontario, Québec, Britisch-Kolumbien oder Alberta gerichtet, welche nach anwendbaren kanadischen Wertpapiergesetzen gleichzeitig akkreditierte Investoren und kanadische zugelassene Investoren sind.

Gemäß den Bedingungen des Angebots der Wandelschuldverschreibungen wird sich die Gesellschaft verpflichten, während einer Lock-up Periode, die 90 Kalendertage nach dem Valutatag endet, vorbehaltlich bestimmter üblicher Ausnahmen, keine Wertpapiere zu verkaufen, die den Wandelschuldverschreibungen oder den Aktien der Gesellschaft im Wesentlichen ähnlich sind.

Nach Abschluss des umgekehrten Bookbuilding-Verfahrens hat die Gesellschaft dem Rückkauf Ausstehender Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von EUR 157,9 Mio. (entsprechend ca. 70,2% des ausstehenden Nennwerts) zugestimmt. Der Kaufpreis pro Ausstehender Wandelschuldverschreibung im Nennwert von jeweils EUR 100.000 beträgt EUR 99.200. Nach Abschluss des Rückkaufs werden die zurückgekauften Ausstehenden Wandelschuldverschreibungen eingezogen und es verbleiben EUR 67,1 Mio. im Gesamtnennbetrag an Ausstehenden Wandelschuldverschreibungen im Umlauf. Die Abwicklung des Rückkaufs wird voraussichtlich am oder um den 22. April 2025 erfolgen.


Kontakt: rikutis consulting
Thomas Schnorrenberg
Mobil: +49 151 46 53 13 17
E-Mail: press@redcare-pharmacy.com

 

 

 



Ende der Insiderinformation

Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:

Über Redcare Pharmacy

Im Jahr 2001 gegründet, ist Redcare Pharmacy (vormals Shop Apotheke Europe) heute die führende Online-Apotheke in Europa und aktuell in sieben Ländern aktiv: Deutschland, Österreich, Frankreich, Belgien, Italien, den Niederlanden und der Schweiz.

Das Unternehmen hat seinen Hauptsitz in Sevenum, NL im Herzen Europas, mit weiteren Standorten in Köln, Berlin, München, Tongeren, Warschau, Mailand, Lille und Eindhoven.

Als die One-Stop-Pharmacy der Zukunft bietet Redcare Pharmacy über 13 Millionen aktiven Kund:innen ein vielseitiges Sortiment von mehr als 250.000 Produkten zu fairen Preisen. Neben rezeptfreien Medikamenten, Nahrungsergänzungsmitteln, Beauty- und Körperpflegeprodukten sowie einer umfangreichen Auswahl an gesundheitsbezogenen Artikeln in allen Märkten, bietet das Unternehmen auch verschreibungspflichtige Medikamente für Kund:innen in Deutschland, der Schweiz und in den Niederlanden an.

Pharmazeutische Sicherheit hat immer oberste Priorität. Im Herzen eine Apotheke, steht die fundierte pharmazeutische Beratung klar im Fokus von Redcare. Dabei steht Care im Namen für ein vielseitiges Angebot von Dienstleistungen für alle Lebensphasen und Gesundheits-themen: Von Marktplätzen über einzigartige Lieferoptionen bis hin zu Medikations-management.

 

ANSPRECHPARTNER

Investor Relations Kontakt und verantwortliche Person für diese Veröffentlichung:

Monica Ambrosi (Associate Director, Investor Relations)

investors@redcare-pharmacy.com

 

Presse Kontakt:

Sven Schirmer (Director, Corporate Communications)

press@redcare-pharmacy.com


Wichtige Hinweise

 

DIESE MITTEILUNG IST NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG, WEDER DIREKT NOCH INDIREKT, IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA (EINSCHLIESSLICH IHRER TERRITORIEN UND BESITZUNGEN, JEDES BUNDESSTAATS DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA UND DES DISTRICT OF COLUMBIA) ODER IN EINER ANDEREN RECHTSORDNUNG, IN DER ANGEBOTE ODER VERKÄUFE DER WERTPAPIERE NACH GELTENDEM RECHT VERBOTEN WÄREN.

DIESE MITTEILUNG DARF NICHT AN ANDERE PERSONEN WEITERGELEITET ODER VERTEILT WERDEN UND DARF IN KEINER WEISE VERVIELFÄLTIGT WERDEN. JEGLICHE WEITERLEITUNG, VERTEILUNG ODER VERVIELFÄLTIGUNG DIESER MITTEILUNG, GANZ ODER TEILWEISE, IST UNERLAUBT. DIE NICHTBEACHTUNG DIESER ANWEISUNG KANN ZU EINEM VERSTOSS GEGEN DEN UNITED STATES SECURITIES ACT VON 1933 IN DER JEWEILS GELTENDEN FASSUNG ("SECURITIES ACT") ODER DIE GELTENDEN GESETZE EINER ANDEREN RECHTSORDNUNG FÜHREN.

DIESE MITTEILUNG STELLT WEDER EIN ANGEBOT ZUM VERKAUF VON WERTPAPIEREN NOCH EINE AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS ZUM KAUF ODER VERKAUF VON WERTPAPIEREN IN DEN VEREINIGTEN STAATEN ODER EINER ANDEREN RECHTSORDNUNG DAR, IN DER EIN SOLCHES ANGEBOT ODER EINE SOLCHE AUFFORDERUNG RECHTSWIDRIG WÄRE. DIE WANDELSCHULDVERSCHREIBUNGEN UND DIE BEI DER WANDLUNG DER IN DIESER MITTEILUNG GENANNTEN WANDELSCHULDVERSCHREIBUNGEN ZU LIEFERNDEN AKTIEN SIND NICHT UND WERDEN NICHT GEMÄSS DEM SECURITIES ACT ODER BEI EINER WERTPAPIERAUFSICHTSBEHÖRDE ODER EINER STAATLICHEN ODER ANDEREN GERICHTSBARKEIT DER VEREINIGTEN STAATEN REGISTRIERT UND DÜRFEN IN DEN VEREINIGTEN STAATEN OHNE REGISTRIERUNG NICHT ANGEBOTEN ODER VERKAUFT WERDEN, AUSGENOMMEN IM RAHMEN EINER VERFÜGBAREN AUSNAHMEREGELUNG VON DEN REGISTRIERUNGSANFORDERUNGEN DES SECURITIES ACT UND DER GELTENDEN BUNDESSTAATLICHEN ODER ANDEREN WERTPAPIERGESETZE ODER IM RAHMEN EINER TRANSAKTION, DIE NICHT UNTER DIESE REGISTRIERUNGSANFORDERUNGEN FÄLLT. ES WIRD KEIN ÖFFENTLICHES ANGEBOT VON WERTPAPIEREN IN DEN VEREINIGTEN STAATEN GEBEN.

IM VEREINIGTEN KÖNIGREICH WIRD DIESE MITTEILUNG NUR AN (I) PROFESSIONELLE ANLEGER, DIE UNTER ARTIKEL 19(5) DES FINANCIAL SERVICES AND MARKETS ACT 2000 (FINANCIAL PROMOTION) ORDER 2005 IN DER JEWEILS GELTENDEN FASSUNG (DIE "ORDER") FALLEN, UND (II) PERSONEN, DIE UNTER ARTIKEL 49(2) DER ORDER FALLEN UND (III) PERSONEN, AN DIE ODER AN DIE SIE ANDERWEITIG RECHTMÄSSIG VERTEILT ODER GERICHTET WERDEN KÖNNEN (ALLE DIESE PERSONEN WERDEN ZUSAMMENFASSEND ALS "RELEVANTE PERSONEN" BEZEICHNET). DIE WERTPAPIERE SIND NUR FÜR RELEVANTE PERSONEN ZUGÄNGLICH, UND JEGLICHE EINLADUNG, JEGLICHES ANGEBOT ODER JEGLICHE VEREINBARUNG ZUR ZEICHNUNG, ZUM KAUF ODER ZUM SONSTIGEN ERWERB SOLCHER WERTPAPIERE WIRD NUR MIT RELEVANTEN PERSONEN UNTERNOMMEN. PERSONEN, DIE KEINE RELEVANTEN PERSONEN SIND, SOLLTEN NICHT AUF DER GRUNDLAGE DIESER MITTEILUNG ODER IHRES INHALTS HANDELN ODER SICH DARAUF VERLASSEN.

DIESE MITTEILUNG IST EINE WERBUNG UND KEIN PROSPEKT IM SINNE DER VERORDNUNG (EU) 2017/1129 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES VOM 14. JUNI 2017 ÜBER DEN ZU VERÖFFENTLICHENDEN PROSPEKT BEI ÖFFENTLICHEM ANGEBOT ODER ZULASSUNG VON WERTPAPIEREN ZUM HANDEL AN EINEM GEREGELTEN MARKT (DIE "PROSPEKTVERORDNUNG"). DIE ENDGÜLTIGEN BEDINGUNGEN DER HIERIN BESCHRIEBENEN TRANSAKTION WERDEN IN DER ENDGÜLTIGEN FASSUNG DER BEDINGUNGEN DER WANDELSCHULDVERSCHREIBUNGEN BESCHRIEBEN. ANLEGER SOLLTEN DIE HIERIN BESCHRIEBENEN WANDELSCHULDVERSCHREIBUNGEN NUR AUF DER GRUNDLAGE DER INFORMATIONEN IN DER ENDGÜLTIGEN VERSION DER EMISSIONSBEDINGUNGEN (SOFERN VERFÜGBAR) ZEICHNEN.

DIE EMITTENTIN, DER MANAGER ODER EINES IHRER JEWEILIGEN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN HABEN KEINERLEI MASSNAHMEN ERGRIFFEN ODER WERDEN KEINERLEI MASSNAHMEN ERGREIFEN, DIE EIN ÖFFENTLICHES ANGEBOT DER WANDELSCHULDVERSCHREIBUNGEN ODER DEN BESITZ ODER DIE VERTEILUNG VON JEGLICHEN ANGEBOTSUNTERLAGEN IN DIESEM ZUSAMMENHANG IN EINER RECHTSORDNUNG, IN DER EINE SOLCHE MASSNAHME ERFORDERLICH IST, ZULASSEN WÜRDEN. KÄUFER UND PERSONEN, DIE DIESE MITTEILUNG ERHALTEN, SIND DURCH DIE EMITTENTIN, DIE MANAGER ODER EINER IHRER JEWEILIGEN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN, DIE EIN ÖFFENTLICHES ANGEBOT ZULASSEN WÜRDEN, UND IHREN JEWEILIGEN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN, AUF EIGENE KOSTEN (UND ES WIRD DAVON AUSGEGANGEN, DASS SIE DIES TUN WERDEN) VERPFLICHTET ALLE GELTENDEN GESETZE UND VORSCHRIFTEN IN JEDER RECHTSORDNUNG EINZUHALTEN, IN DER SIE DIE WANDELSCHULDVERSCHREIBUNGEN KAUFEN, ANBIETEN, VERKAUFEN ODER LIEFERN ODER DIESE MITTEILUNG IN IHREM BESITZ HABEN.

MIFID II PRODUKTÜBERWACHUNGSPFLICHTEN / ZIELMARKT PROFESSIONELLE INVESTOREN UND GEEIGNETE GEGENPARTEIEN – Die Zielmarktbestimmung im Hinblick auf die Wandelschuldverschreibungen hat – ausschließlich für den Zweck des Produktgenehmigungsverfahrens jedes Konzepteurs – zu dem Ergebnis geführt, dass: (i) der Zielmarkt für die Wandelschuldverschreibungen ausschließlich geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden, jeweils im Sinne der Richtlinie 2014/65/EU (in der jeweils gültigen Fassung, "MiFID II"), umfasst und (ii) alle Kanäle für den Vertrieb der Wandelschuldverschreibungen an geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden angemessen sind. Jede Person, die in der Folge die Wandelschuldverschreibungen anbietet, verkauft oder empfiehlt (ein "Vertriebsunternehmen") soll die Beurteilung des Zielmarkts der Konzepteure berücksichtigen; ein Vertriebsunternehmen, welches MiFID II unterliegt, ist indes dafür verantwortlich, seine eigene Zielmarktbestimmung im Hinblick auf die Wandelschuldverschreibungen durchzuführen (entweder durch die Übernahme oder durch die Präzisierung der Zielmarktbestimmung der Konzepteure) und angemessene Vertriebskanäle zu bestimmen.

UK MIFIR PRODUKTÜBERWACHUNGSPFLICHTEN / ZIELMARKT PROFESSIONELLE INVESTOREN UND GEEIGNETE GEGENPARTEIEN – Die Zielmarktbestimmung im Hinblick auf die Wandelschuldverschreibungen hat – ausschließlich für den Zweck des Produktgenehmigungsverfahrens des Konzepteurs – zu dem Ergebnis geführt, dass: (i) der Zielmarkt für die Wandelschuldverschreibungen ausschließlich geeignete Gegenparteien im Sinne des FCA-Handbuchs Conduct of Business Sourcebook ("COBS") und professionelle Kunden im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 600/2014, wie sie aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 ("UK MiFIR") Teil des nationalen Rechts ist, umfasst und (ii) alle Kanäle für den Vertrieb der Wandelschuldverschreibungen an geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden angemessen sind. Jede Person, die in der Folge die Wandelschuldverschreibungen anbietet, verkauft oder empfiehlt (ein "Vertriebsunternehmen") soll die Beurteilung des Zielmarkts des Konzepteurs berücksichtigen; ein Vertriebsunternehmen, welches dem FCA-Handbuch Product Intervention and Product Governance Sourcebook (die "UK MiFIR Product Governance Rules") unterliegt, ist indes dafür verantwortlich, seine eigene Zielmarktbestimmung im Hinblick auf die Wandelschuldverschreibungen durchzuführen (entweder durch die Übernahme oder durch die Präzisierung der Zielmarktbestimmung des Konzepteurs) und angemessene Vertriebskanäle zu bestimmen.

PROSPEKTVERORDNUNG / VERBOT VON VERKÄUFEN AN PRIVATANLEGER IM EWR UND IM VEREINIGTEN KÖNIGREICH / EWR UND GB-PRIIPS-VERORDNUNGEN

Wenn Ihnen als Finanzintermediär im Sinne von Artikel 5 Absatz 1 der Prospektverordnung Wertpapiere angeboten werden, wird davon ausgegangen, dass Sie auch zugesichert und zugestimmt haben, dass die von Ihnen im Rahmen des Angebots erworbenen Wertpapiere nicht im Auftrag von Personen im EWR, die Kleinanleger sind (wie oben definiert), oder von Personen in anderen Mitgliedstaaten (in denen es eine entsprechende Gesetzgebung gibt), für die Sie befugt sind, Entscheidungen auf vollständig diskretionärer Basis zu treffen, erworben wurden, noch die Wertpapiere mit der Absicht erworben wurden, sie im EWR anzubieten oder weiterzuverkaufen, wenn dies zu einer Prospektpflicht der Emittentin, der Manager oder eines anderen Managers gemäß Artikel 3 der Prospektverordnung führen würde oder wenn die vorherige Zustimmung der Manager zu einem solchen Angebot oder Weiterverkauf eingeholt wurde.

VERBOT DES VERKAUFS AN KLEINANLEGER IM EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSRAUM – Die Wandelschuldverschreibungen sind nicht zum Angebot, zum Verkauf oder zur sonstigen Zurverfügungstellung an Kleinanleger im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") bestimmt und sollten Kleinanlegern im EWR nicht angeboten, nicht an diese verkauft und diesen auch nicht in sonstiger Weise zur Verfügung gestellt werden. Für die Zwecke dieser Bestimmung bezeichnet der Begriff Kleinanleger eine Person, die eines (oder mehrere) der folgenden Kriterien erfüllt: (i) sie ist ein Kleinanleger im Sinne von Artikel 4 Abs. 1 Nr. 11 der Richtlinie 2014/65/EU (in ihrer jeweils gültigen Fassung, "MiFID II"); (ii) sie ist ein Kunde im Sinne der Richtlinie 2016/97/EU (in ihrer jeweils gültigen Fassung, die "Versicherungsvertriebsrichtlinie"), soweit dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4 Abs. 1 Nr. 10 MiFID II gilt; oder (iii) sie ist kein qualifizierter Anleger im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 (wie von Zeit zu Zeit ergänzt, die "Prospektverordnung"). Entsprechend wurde kein nach der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (in ihrer jeweils gültigen oder ersetzten Fassung, die "PRIIPs-Verordnung") erforderliches Basisinformationsblatt für das Angebot oder den Verkauf oder die sonstige Zurverfügungstellung der Wandelschuldverschreibungen an Kleinanleger im EWR erstellt; daher kann das Angebot oder der Verkauf oder die sonstige Zurverfügungstellung der Wandelschuldverschreibungen an Kleinanleger im EWR nach der PRIIPs-Verordnung rechtswidrig sein.

VERBOT DES VERKAUFS AN KLEINANLEGER IM VEREINIGTEN KÖNIGREICH – Die Wandelschuldverschreibungen sind nicht zum Angebot, zum Verkauf oder zur sonstigen Zurverfügungstellung an Kleinanleger im Vereinigten Königreich ("GB") bestimmt und sollten Kleinanlegern in GB nicht angeboten, nicht an diese verkauft und diesen auch nicht in sonstiger Weise zur Verfügung gestellt werden. Für die Zwecke dieser Bestimmung bezeichnet der Begriff Kleinanleger eine Person, die eines (oder mehrere) der folgenden Kriterien erfüllt: (i) ein Kleinanleger im Sinne von Artikel 2 Punkt (8) der Verordnung (EU) Nr. 2017/565, wie sie aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 ("EUWA") Teil des nationalen Rechts ist; oder (ii) ein Kunde im Sinne der Bestimmungen des Financial Services and Markets Act 2000, in seiner jeweiligen Fassung (der "FSMA") und jeglicher Vorschriften oder Verordnungen, die im Rahmen des FSMA zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 erlassen wurden, wenn dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Punkt (8) der Verordnung (EU) Nr. 600/2014, wie sie durch das EUWA Teil des nationalen Rechts ist, qualifiziert wäre; oder (iii) kein qualifizierter Anleger im Sinne von Artikel 2 der Prospektverordnung ist, wie sie aufgrund des EUWA Teil des nationalen Rechts ist. Entsprechend wurde kein nach der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014, wie sie aufgrund des EUWA Teil des nationalen Rechts ist (die "UK PRIIPs-Verordnung"), erforderliches Basisinformationsblatt für das Angebot oder den Verkauf oder die sonstige Zurverfügungstellung der Schuldverschreibungen an Kleinanleger in GB erstellt; daher kann das Angebot oder der Verkauf oder die sonstige Zurverfügungstellung der Wandelschuldverschreibungen an Kleinanleger in GB nach der UK PRIIPs-Verordnung rechtswidrig sein.

Diese Bekanntmachung kann zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen, Meinungen und Prognosen in Bezug auf die erwarteten zukünftigen Ergebnisse des Unternehmens enthalten ("zukunftsgerichtete Aussagen"). Diese zukunftsgerichteten Aussagen können durch die Verwendung von zukunftsgerichteter Terminologie identifiziert werden, einschließlich der Begriffe "glaubt", "schätzt", "geht davon aus", "erwartet", "beabsichtigt", "kann", "wird" oder "sollte" oder jeweils deren negative oder andere Abweichungen oder vergleichbare Terminologien. Diese zukunftsgerichteten Aussagen umfassen alle Angelegenheiten, die keine historischen Fakten sind. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den aktuellen Ansichten, Erwartungen und Annahmen der Führung des Unternehmens und sind mit bedeutenden bekannten und unbekannten Risiken und Unsicherheiten verbunden, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Ereignisse erheblich von den in solchen Aussagen ausgedrückten oder implizierten Ergebnissen, Leistungen oder Ereignissen abweichen. Zukunftsgerichtete Aussagen sollten nicht als Garantien für zukünftige Leistungen oder Ergebnisse gelesen werden und sind nicht notwendigerweise genaue Angaben darüber, ob solche Ergebnisse erzielt werden oder nicht. Alle hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen gelten nur zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Pressemitteilung. Wir übernehmen keine Verpflichtung und erwarten auch nicht, die hierin enthaltenen Informationen, zukunftsgerichteten Aussagen oder Schlussfolgerungen öffentlich zu aktualisieren oder zu revidieren oder neue Ereignisse oder Umstände widerzuspiegeln oder Ungenauigkeiten zu korrigieren, die nach dem Datum dieser Bekanntmachung offensichtlich werden, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen. Wir übernehmen keinerlei Haftung in Bezug auf das Erreichen solcher zukunftsgerichteter Aussagen und Annahmen.


Kontakt:
rikutis consulting
Thomas Schnorrenberg
Mobil: +49 151 46 53 13 17
E-Mail: presse@shop-apotheke.com

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Redcare Pharmacy N.V.
Erik de Rodeweg 11-13
5975 WD Sevenum
Niederlande
Telefon: 0800 - 200 800 300
Fax: 0800 - 90 70 90 20
E-Mail: investors@redcare-pharmacy.com
Internet: www.redcare-pharmacy.com
ISIN: NL0012044747, DE000A19Y072
WKN: A2AR94, A19Y072
Indizes: MDAX
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange
EQS News ID: 2113592

 
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2113592  08.04.2025 CET/CEST

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DatumRatingAnalyst
11.04.2025Redcare Pharmacy (ex Shop Apotheke) BuyDeutsche Bank AG
07.04.2025Redcare Pharmacy (ex Shop Apotheke) BuyDeutsche Bank AG
04.04.2025Redcare Pharmacy (ex Shop Apotheke) SellUBS AG
04.04.2025Redcare Pharmacy (ex Shop Apotheke) BuyWarburg Research
04.04.2025Redcare Pharmacy (ex Shop Apotheke) BuyBaader Bank
DatumRatingAnalyst
11.04.2025Redcare Pharmacy (ex Shop Apotheke) BuyDeutsche Bank AG
07.04.2025Redcare Pharmacy (ex Shop Apotheke) BuyDeutsche Bank AG
04.04.2025Redcare Pharmacy (ex Shop Apotheke) BuyWarburg Research
04.04.2025Redcare Pharmacy (ex Shop Apotheke) BuyBaader Bank
04.04.2025Redcare Pharmacy (ex Shop Apotheke) BuyJefferies & Company Inc.
DatumRatingAnalyst
25.04.2024Redcare Pharmacy (ex Shop Apotheke) HoldWarburg Research
05.04.2024Redcare Pharmacy (ex Shop Apotheke) HoldWarburg Research
04.04.2024Redcare Pharmacy (ex Shop Apotheke) HoldWarburg Research
15.03.2024Redcare Pharmacy (ex Shop Apotheke) HoldWarburg Research
06.03.2024Redcare Pharmacy (ex Shop Apotheke) HoldWarburg Research

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