Auch Microsoft Beklagter

Klage wegen digitalen Diebstahls: Hat ChatGPT-Macher OpenAI riesige Mengen privater Daten abgegriffen?

04.07.23 23:20 Uhr

Klage wegen digitalen Diebstahls: Hat ChatGPT-Macher OpenAI riesige Mengen privater Daten abgegriffen? | finanzen.net

Dem US-Unternehmen OpenAI droht eine gerichtliche Auseinandersetzung: In einer Sammelklage wird dem ChatGPT-Macher der Diebstahl persönlicher Daten vorgeworfen. Auch Investor Microsoft ist Ziel der Klage.

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• Klage gegen ChatGPT-Macher OpenAI eingereicht
• Vorwurf illegaler Datensammlung und Sammlung privater Daten
• Schadenersatz gefordert

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Der Chatbot ChatGPT hat in den vergangenen Monaten einen Siegeszug in der Tech-Welt angetreten. Das Sprachmodell, das auf künstlicher Intelligenz basiert und bereits in zahlreichen Unternehmen und Privathaushalten zum Einsatz kommt, hat ein Rennen um die Vorherrschaft im Bereich künstliche Intelligenz ausgelöst. Gefüttert durch zahlreiche Daten lernt ChatGPT stetig dazu. Der Ursprung der Daten ist dabei für Außenstehende aber nicht klar: ChatGPT gibt keine konkreten Quellenverweise an. Dieser Umstand hat dem Macher der KI, dem US-Unternehmen OpenAI, jetzt eine Klage eingebracht.

Sammelklage gegen OpenAI eingereicht

Am 28. Juni hat die Anwaltskanzlei Clarkson eine Sammelklage gegen das Non-Profit-Unternehmen sowie den Großinvestor Microsoft beim United States District Court for the Northern District of California eingereicht. In der Klageschrift wird dem ChatGPT-Macher vorgeworfen, dass er in großem Umfang Urheberrechte und die Privatsphäre von Internetnutzern verletzt hat.

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Konkret werfen die Kläger OpenAI vor, dass das Unternehmen große Datenmengen aus dem Internet abgegriffen habe. Trotz der "absoluten Geheimhaltung" von "Open" AI in Bezug auf seine Datensammlungen und Praktiken wisse man "auf höchster Ebene", dass das Unternehmen (mindestens) fünf unterschiedliche Datensätze verwendet habe, um ChatGPT zu trainieren. Darunter auch Wikipedia-Artikel, Posts in den sozialen Medien, Bücher oder einen Webcrawler. Eine Entschädigung für die Urheber der Texte habe es aber nicht gegeben, wie aus der Klageschrift hervorgeht.

"Trotz etablierter Protokolle für den Erwerb und die Nutzung personenbezogener Daten nutzten die Beklagten einen anderen Ansatz: Diebstahl", so der Vorwurf weiter. Sie hätten "systematisch 300 Milliarden Wörter aus dem Internet, Büchern, Artikeln, Websites und Beiträgen - einschließlich personenbezogener Daten, die ohne Zustimmung erlangt wurden - genutzt". Dies sei im Geheimen geschehen und ohne, dass sich OpenAI wie vorgeschrieben als Datenbroker registriert habe.

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Auch Diebstahl personenbezogener Daten aus Profitgier

Neben potenziellen Urheberechtsverletzungen liegt der Fokus der Klage auch auf dem potenziellen Diebstahl persönlicher Daten.

OpenAI habe Daten von "Millionen ahnungsloser Verbraucher weltweit" gestohlen, darunter auch Daten von Kindern jeden Alters, um dem Chatbot die Nachbildung menschlicher Sprache zu ermöglichen. Dabei sammle der Chatbot "riesige Mengen personenbezogener Daten aus dem Internet", wie private Gespräche, medizinische Daten und mehr, ohne die Erlaubnis der Benutzer einzuholen.

Gehandelt habe OpenAI dabei aus Profitgier, so der Vorwurf der Kläger: "Ohne diesen beispiellosen Diebstahl von privaten und urheberrechtlich geschützten Daten, die echten Menschen gehören, die mit einem bestimmten Zweck einzelnen Gemeinschaften mitgeteilt wurden, wären die Produkte nicht zu dem Multi-Millionen-Dollar-Geschäft geworden, das sie heute sind". Auf der Jagd nach Profit habe OpenAI sein ursprüngliches Prinzip aufgegeben, künstliche Intelligenz "auf die Art und Weise voranzutreiben, die der gesamten Menschheit am ehesten zugutekommt", behaupten die Kläger.

Widerspruch gegen Datenverwendung soll möglich sein

Die Forderung der Kläger umfasst insbesondere, dass OpenAI seinen Chatbot mit einer Option versieht, dass Nutzer die Erfassung eigener Daten ablehnen können.

Zudem fordern die Kläger Schadenersatz sowie den kommerziellen Zugang zu den OpenAI-Produkten und deren Weiterentwicklung vorübergehend einzufrieren.

Redaktion finanzen.net

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