Zwischenberichterstattung
Zwischenberichterstattung - Definition
Offenlegung von Informationen, die sich auf eine Teilperiode eines Geschäftsjahres erstrecken. Sie sollen den Adressaten entscheidungsrelevante Informationen über den unterjährigen Geschäftsverlauf vermitteln. Nach dem am 20. 1. 2007 in Kraft getretenen Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG) sind die gesetzlichen Regelungen zur Zwischenberichterstattung nicht mehr im BörsG und der BörsZulV enthalten, sondern im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG). Gemäß §§ 37w und 37y WpHG sind von allen Unternehmen, die als Inlandsemittent Aktien- und/oder Schuldtitel an einem organisierten Markt ausgeben, sog. Halbjahresfinanzberichte offen zu legen. Neben dem Halbjahresfinanzbericht ist gem. §§ 37x und 37y WpHG von allen Inlandsemittenten, die Aktien ausgeben, zusätzlich innerhalb des ersten und zweiten Halbjahres jeweils noch eine sog. Zwischenmitteilung offen zu legen. Für die Unternehmen, die im sog. Prime Standard notiert sind, müssen überdies die Bestimmungen der Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse beachtet werden.
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