Abschreibung, progressive

Progressive Abschreibung - Definition

Abschreibungsverfahren mit jährlich steigenden, d. h. progressiven Abschreibungsbeträgen. Im Gegensatz zur degressiven Abschreibung darf in der Handelsbilanz z. B. für Vermögensgegenstände wie Obstplantagen oder land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die eine anfänglich geringe Nutzung und später höhere Nutzung des Gegenstandes voraussetzt, progressiv abgeschrieben werden. In der Steuerbilanz ist die progressive Abschreibung gem. § 7 EStG verboten.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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