Zwischenmitteilung
Zwischenmitteilung - Kurzbeschreibung
Teil der Verpflichtung zur Zwischenberichterstattung. Neben dem Halbjahresfinanzbericht ist nach § 37x WpHG ein Zwischenbericht in einem Zeitraum zwischen zehn Wochen nach dem Beginn und sechs Wochen vor Ende der ersten und zweiten Jahreshälfte jeweils zu veröffentlichen. Der Zeitraum ist also nicht starr auf 3 Monate begrenzt. Betroffen von der Verpflichtung sind nur die Inlandsemittenten von Aktien, nicht jedoch von Schuldtiteln, wie beim Halbjahresfinanzbericht. Außerdem ist der gesetzliche Umfang im Vergleich zum Halbjahresfinanzbericht wesentlich geringer. Nach § 37x II WpHG ist lediglich vorgegeben, dass die Zwischenmitteilung die Beurteilung ermöglichen müsse, wie sich die Geschäftstätigkeit entwickelt hat. Dazu sind die wesentlichen Ereignisse und Geschäfte des Mitteilungszeitraums und ihre Auswirkungen auf die Finanzlage zu erläutern sowie die Finanzlage und das Geschäftsergebnis zu beschreiben. Sofern ein vollständiger Zwischenbericht entsprechend dem Halbjahresfinanzbericht erstellt wird, ersetzt dieser gemäß § 37x III WpHG die Zwischenmitteilung.
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