Abschreibungsarten
Abschreibungsarten
Abschreibungen lassen sich nach mehreren Einteilungsmöglichkeiten typisieren. Hinsichtlich des Ausweises in der Bilanz einerseits bzw. des Einbezugs in der Kostenrechnung andererseits lassen sich bilanzielle und kalkulatorische Abschreibungen unterscheiden. Während in der Bilanz die Bildung der Abschreibung und damit die Bewertung der Vermögensgegenstände nach Handels- bzw. Steuerrecht vorzunehmen ist (Abbildung A-1), ist der Ansatz kalkulatorischer Abschreibung zur Preisbildung im Rahmen der Kostenrechnung lediglich von den Unternehmenszielen abhängig. Während also in der Bilanz die Anschaffungs- und Herstellungskosten über die Nutzungszeit periodengerecht verteilt werden sollen, geht es bei der kalkulatorischen Abschreibung um das Verdienen des Werteverzehrs von Vermögensgegenständen über den Preis. Hinsichtlich der Abschreibungsursachen lassen sich planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen unterscheiden. Während die planmäßige Abschreibung einen normalen technischen Verschleiß oder den Ablauf der Nutzungsdauer erfasst, kann nach den Vorschriften des HGB und EStG auch eine erhöhte Inanspruchnahme oder vorzeitige Beendigung der Nutzungsmöglichkeit durch Katastrophen oder technischen Fortschritt durch eine außerplanmäßige Abschreibung erfasst werden. Die Möglichkeiten der außerplanmäßigen Abschreibung sind in Handels- und Steuergesetzen normiert. Von den Abschreibungsarten sind die verschiedenen Abschreibungsverfahren zu unterscheiden.
Abb. A-1: Abschreibungsarten nach Handels- und Steuerrecht
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