Versicherungssteuer VersSt

Versicherungssteuer - Definition

Steuer auf Umsätze aus Versicherungsverhältnissen. Sie wird bei jeder Prämienzahlung fällig, egal ob das Versicherungsverhältnis durch einen Vertrag oder auf sonst eine Weise zustande gekommen ist. Ausgenommen von der Versicherungspflicht sind Prämienzahlungen an die staatlichen Sozialversicherungen, die private Kranken- und Lebensversicherung. Steuerbemessungsgrundlage ist in der Regel die Prämienzahlung, der allgemeine Steuersatz beträgt 19 %, kann jedoch abweichen wie z. B. bei der Seeschiffskaskoversicherung (3 %). Das Aufkommen beträgt rd. 2 % des gesamten Steueraufkommens des Staates. Es fließt dem Bund zu.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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