Verbrauchsteuer

Verbrauchsteuer - Definition

Abgaben, die als Steuern auf die Einkommensverwendung, den Verbrauch oder Gebrauch bestimmter Waren (Güter) belasten. Hier fallen Steuerschuldner (-subjekt), also derjenige, der die Steuer an das Finanzamt schuldet und abführt, und Steuerträger, also derjenige, der wirtschaftlich mit der Steuer belastet ist, auseinander. Allerdings nur dann, wenn eine Steuerüberwälzung auf den Preis gelingt. Gelingt dies nicht, trägt der Steuerschuldner auch wirtschaftlich die Steuer.

Gruppen von Verbrauchssteuern

Folgende Gruppen von Verbrauchsteuern werden nach der Ertragskompetenz unterschieden:

(1) Verbrauchsteuern, deren Aufkommen dem Bund zusteht.

(2) Verbrauchsteuern, deren Aufkommen den Ländern zusteht.

(3) Verbrauchsteuern, deren Aufkommen Bund und Ländern zusteht.

(4) Verbrauchsteuern, deren Aufkommen den Gemeinden zusteht.

Die Verbrauchsteuern tragen etwa zu 25 % zu dem gesamten Steueraufkommen bei.

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Quelle & Zitierlink

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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