Order

Order - Definition

(1) Börsenauftrag an eine Bank, eine bestimmte Menge von Wertpapieren zu kaufen oder zu verkaufen. Die Order kann dabei limitiert oder unlimitiert (Bestens, Billigst) sein.

(2) Namentliche Bezeichnung eines Gläubigers auf einem Wechsel (an die Order von . . .).

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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