Steuerharmonisierung
Steuerharmonisierung - Definition
Im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft zur Verwirklichung eines gemeinsamen Binnenmarktes durchgeführte und geplante Maßnahmen. Die weitestgehende Harmonisierung ist bei den speziellen Verbrauchsteuern und der Umsatzsteuer erreicht.
Gliederung
Die Harmonisierungsmaßnahmen bei den Indirekten Steuern konzentrieren sich seit 1993 auf die Abschaffung von Bagatellsteuern (z. B. Salzsteuer, Zuckersteuer, Leuchtmittelsteuer, Teesteuer); das Verbot oder Einführung neuer Verbrauchsteuern in einzelnen Staaten der Gemeinschaft, wenn hierdurch das Diskriminierungsverbot tangiert wird. Weiter wurden Mindestsätze eingeführt und Vorbereitungen getroffen, im Rahmen der Umsatzsteuer auf das Ursprungslandprinzip überzugehen. Dies sollte zum 1. 1. 1997 umgesetzt werden, jedoch konnte noch keine Einigung über ein Clearing-Verfahren im Zusammenhang mit der Vorsteuererstattung erreicht werden.
Für Direkte Steuern ist die Harmonisierung noch nicht sehr weit fortgeschritten. Im Rahmen der so genannten Mutter-Tochter-Richtlinie (EWG 90/435 Abl. EG Nr. L 225 S. 6) wurde der § 8b KStG eingeführt, der eine prinzipiell steuerfreie Gewinnausschüttung zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften regelt. Die Fusionsrichtlinie (EWG 90/434 Abl. EG Nr. L. 225 S. 1) wurde im Wesentlichen umgesetzt im Rahmen des neuen Umwandlungsgesetz und Umwandlungssteuergesetz (UmwStG). Durch verschiedene Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof wurden Regeln betreffend die Steuerpflicht für im europäischen Ausland ansässige Personen, die in Deutschland den größten Teil ihres Einkommens erwirtschaften, ins Einkommensteuergesetz (EStG) aufgenommen. Eine weitergehende Harmonisierung, wie sie beispielsweise vom Ruding-Ausschuss 1992 zur Angleichung der Körperschaftsteuersysteme vorgeschlagen wurde, ist bisher nicht absehbar.
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