Scheingeschäft
Scheingeschäft - Definition
Rechtsgeschäft, das einem anderen gegenüber mit dessen Einverständnis nur zum Schein vorgenommen wird, um z. B. ein anderes Rechtsgeschäft zu verdecken oder Dritte zu täuschen. Scheingeschäfte sind nichtig (Nichtigkeit).
Werbung
Ähnliche Begriffe und Ergebnisse
In Kategorien
Für wissenschaftliche Arbeiten
Quelle & Zitierlink
Um diese Seite in einer wissenschaftlichen Arbeit als Quelle anzugeben, können Sie folgenden Link verwenden, um sicherzustellen, dass sich der Inhalt des Artikels nicht ändert.