Scheingeschäft

Scheingeschäft - Definition

Rechtsgeschäft, das einem anderen gegenüber mit dessen Einverständnis nur zum Schein vorgenommen wird, um z. B. ein anderes Rechtsgeschäft zu verdecken oder Dritte zu täuschen. Scheingeschäfte sind nichtig (Nichtigkeit).

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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