Rechtsfähigkeit

Rechtsfähigkeit - Definition

Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Der Begriff der Rechtsfähigkeit ist nirgends gesetzlich geregelt und ist abzugrenzen von der Geschäftsfähigkeit (Fähigkeit, rechtsverbindlich Geschäfte abschließen zu können) und von der Deliktsfähigkeit (für evtl. entstandene Schäden verantwortlich zu sein).

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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