Property Rights-Theorie - Art der Verfügungsrechte

Dabei wird die Art der Verfügungsrechte über ein Gut in vier Einzelrechte unterteilt:

(1) Die Nutzung des Gutes (usus)

(2) das Recht der Veränderung des Gutes, in Form und Substanz (abusus)

(3) das Recht, die entstehenden Gewinne einzubehalten bzw. die Verluste zu tragen (usus fructus)

4) das Recht, das Gut zu veräußern und den Liquidationserlös zu vereinnahmen (ius abutendi)

Wert eines Gutes nach der Property Rights-Theorie

Der Wert eines Gutes bestimmt sich aus ökonomischer Sicht somit nicht nur aus dessen Substanz, sondern vor allem daraus, was man mit dem Gut anfangen kann. Ein Grundstück in bester Lage ist zum Beispiel wesentlich weniger wert, wenn man es nur als Garten verwenden darf. Durch den Besitz des Eigentumsrechts ist die Möglichkeit gegeben, andere Personen von der Nutzung knapper Güter auszuschließen. Die entstehenden Transaktionskosten, Interessenkonflikte sowie deren Lösung sind Gegenstand der Property Rights-Theorie.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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