Preisuntergrenze

Preisuntergrenze - Definition

Durch die Kostenrechnung, insbesondere Kostenträgerrechnung, ermittelte Mindestgröße für den Verkaufspreis eines Produktes bzw. einer erstellten Leistung. In Abhängigkeit der Kostenrechnungssysteme bezieht die Preisuntergrenze die Fixen Kosten ganz oder nur teilweise ein (Vollkostenrechnung, Teilkostenrechnung). Die Preisuntergrenze kann auch marktorientiert durch Vergleiche mit Konkurrenzpreisen bzw. aufgrund der Marktforschung als die Größe, die Kunden in jedem Fall bereit sind für eine Leistung zu bezahlen, ermittelt werden. Analog zur Preisuntergrenze lassen sich Preisobergrenzen im Beschaffungsbereich feststellen.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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